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Auf dem Eu-Gipfel von Kopenhagen wurden 1993 drei Kriterien entwickelt, nach denen über den Beitrittsantrag jedes einzelnen Landes entschieden wird.

Sie verlangen von den Bewerberländern eine stabile Demokratie, in der Rechtstaatlichkeit, die Wahrung der Menschenrechte und der Schutz der Minderheiten gewährleistet werden, eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie eine öffentliche Verwaltung, die in der Lage ist, die EU-Vorschriften anzuwenden und ihre Einhaltung sicherzustellen.

Die Werte und Normen, die Grundlage der Europäischen Union sind nennt man "acquis communautaire", d.h. gemeinsamer Besitzstand.

Für die Beitrittsverhandlungen wurde dieses EU-Recht in 31 Kapitel aufgeteilt und diese 31 Kapitel muss jeder einzelne Kandidat mit seiner Politik in Einklang bringen. Auf dem Weg zur Erfüllung dieser inneren und äußeren Voraussetzungen werden die Kandidaten von der EU unterstützt.

Mit den 10 mitteleuropäischen Bewerberländer sowie Malta und Zypern wurden Beitrittsverhandlungen geführt, da sie schon viele Punkte des "acquis communautaire" erfüllt haben.

Die Türkei ist von diesen Verhandlungen noch ausgeschlossen, aber als Beitrittskandidat anerkannt.

Ziel ist es, bei den Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2004 bereits neue Mitgliedstaaten einzubeziehen.


 
   
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