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Auf dem Eu-Gipfel
von Kopenhagen wurden 1993 drei Kriterien entwickelt, nach denen
über den Beitrittsantrag jedes einzelnen Landes entschieden
wird.
Sie verlangen von den Bewerberländern eine stabile Demokratie,
in der Rechtstaatlichkeit, die Wahrung der Menschenrechte und der
Schutz der Minderheiten gewährleistet werden, eine funktionsfähige
Marktwirtschaft sowie eine öffentliche Verwaltung, die in der
Lage ist, die EU-Vorschriften anzuwenden und ihre Einhaltung sicherzustellen.
Die Werte und Normen, die Grundlage der Europäischen Union
sind nennt man "acquis communautaire", d.h. gemeinsamer
Besitzstand.
Für die Beitrittsverhandlungen wurde dieses EU-Recht in 31
Kapitel aufgeteilt und diese 31 Kapitel muss jeder einzelne Kandidat
mit seiner Politik in Einklang bringen. Auf dem Weg zur Erfüllung
dieser inneren und äußeren Voraussetzungen werden die
Kandidaten von der EU unterstützt.
Mit den 10 mitteleuropäischen Bewerberländer sowie Malta
und Zypern wurden Beitrittsverhandlungen geführt,
da sie schon viele Punkte des "acquis
communautaire" erfüllt haben.
Die Türkei ist von diesen Verhandlungen noch ausgeschlossen,
aber als Beitrittskandidat anerkannt.
Ziel ist es, bei den Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr
2004 bereits neue Mitgliedstaaten einzubeziehen.
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